Allgemeine Bedingungen für Sackware und lose Ware

Allgemeine Bedingungen für Silos, loser Ware und Sackware

1.           Lose Ware – Änderung/Storno der Bestellung

1.1.        Änderung/Storno bis max. 6 Stunden vor dem Liefertermin:

Kurzfristige Änderungen bzw. Storno der bestellten losen Ware sind nur bis max. 6 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin und innerhalb unserer Bürozeiten möglich und werden mit den tatsächlich anfallenden Kosten, jedoch mindestens mit einer Pauschale von EUR 350,00 exkl. MwSt. verrechnet. Eine Zustellung zum ursprünglich vereinbarten Anlieferungszeitpunkt wird angestrebt, kann jedoch nicht garantiert werden.

1.2.        Änderung/Storno unter 6 Stunden vor dem Liefertermin:

Der gesamte Bestellwert wird zu 100 % verrechnet.

 

2.           Lieferung – Trockenbaustoffe – palettierte Sackware

2.1         Lieferungen werden nur in den vorgegebenen Einheiten durchgeführt. Alle Cemix-Trockenbaustoffpaletten sind foliert.

2.2         Paletten-Traglast: eine Palette kann höchstens 2.000 kg bei gleichmäßiger Verteilung tragen. Für die Lagerung mehrerer übereinander gestapelter Paletten im Kundenlager oder dgl. übernehmen wir keine Haftung.

2.3         Entladezeiten: bei Lagerlieferungen ist eine Entladezeit von 60 Min. frei. Darüber hinaus entstehende Mehrkosten durch Standzeiten etc., werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

 

3.           Sackware - Zonenlieferung

3.1.        Lieferungen unterliegen den jeweils nachstehend angegebenen Konditionen. Jede weitere Abladestelle wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

 

Zone 1

Zone 2

Zone 3

Mindestbestellwert

€ 850,00

€ 1.000,00

€ 1.500,00

Mindermengenzuschlag

€ 100,00

€ 130,00

€ 200,00

(mind. Halbzug –

darunter keine Lieferung)

 

Treibstoffzuschlag

€ 30,00

€ 50,00

€ 70,00

Palettengebühr

€ 20,00/Stk.

Be- und Entladezeit

jeweils 1 Std. inkludiert, Frächter-Mehrkosten durch verlängerte Standgebühr werden 1:1 weiterverrechnet

Kranentladung/Palette

€ 12,00 pro Palette (gültig für Gesamtbestellung)


Die angegebenen Preise verstehen sich exkl. MwSt. und sind gültig ab 01.01.2023.

 

 

 

Zone 1:  Wien (10-12), Niederösterreich (20-28, 30-39), Oberösterreich (40-44, 46)

Zone 2:  Oberösterreich (45, 47-49), Burgenland (70-75), Salzburg-Nord (50-.54), Steiermark (80-89)

Zone 3:  Kärnten (90-99), Tirol + Vorarlberg (60-69) Salzburg-West (55-57)

 

4.           Lose Ware

4.1.        Die Mindestabnahmemenge bei loser Ware (Aufsteller/Nachbläser) beträgt 10 Tonnen. Darunter wird eine Bestellung nicht angenommen. Bei einem Verbrauch unter 10 Tonnen wird der Materialwert der Mindestabnahmemenge von 10 Tonnen in Rechnung gestellt.

4.2.        Der angebotene Preis gilt ausschließlich für die Erstbestellmenge. Alle weiteren Lieferungen erfolgen nach tatsächlichem Aufwand (Produktion, Abfüllung, Transport…).

 

5.           Retourmengen lose Ware

5.1.                                                                        Wird aufgrund einer Retourmenge die Mindestabnahmemenge von 10 Tonnen (d.h. 0-9,99 Tonnen) unterschritten, wird die Mindestabnahmemenge verrechnet.

5.2.        Bei Rücknahme von 0 - 1,49 Tonnen Gesamtgewicht wird keine Gutschrift erstellt, von 1,5 – 4,99 Tonnen wird 1:1 rückvergütet und ab 5,00 Tonnen retournierter Ware wird der Materialpreis abzüglich EUR 20,00 exkl. MwSt./Tonne Manipulationsgebühr rückvergütet.

 

6.           Siloaufstellung / Nachfüllung / Rückholung

6.1.        Bei Aufstellung wird eine einmalige Siloaufstellgebühr laut aktueller Preisliste verrechnet. Der Silostandplatz ist so zu wählen, dass eine Zufahrt mit Spezialfahrzeugen jederzeit möglich ist. Durchfahrtshöhe ca. 4 m, Durchfahrtsbreite ca. 3,5 m, Aufstellhöhe ca. 10 m, Rangierfläche für LKW 25 x 3,5 m.

6.2.        Für die Tragfähigkeit des Untergrundes bzw. für die Bereitstellung von Unterlagshölzern ist der Kunde verantwortlich. Nach Aufstellung des Silos haftet der Kunde in vollem Umfang für sämtliche Beschädigungen, Verlust, mangelhafte Reinigung und Zerstörung des Silos, der am Silo montierten Maschinentechnik und den daraus resultierenden Kosten.

6.3.        Für die Freihaltung der Silozufahrt ist alleinig der Kunde verantwortlich. Sollte die Silozufahrt durch haltende oder parkende Fahrzeuge bzw. Objekte nicht möglich sein, werden die daraus resultierenden Kosten (Stehzeiten, Leeranfahrt, …) dem Kunden in Rechnung gestellt.

6.4.        Nach Abschluss der Arbeiten muss die Maschinentechnik (Schrägförderer, Durchlaufmischer, Silopumpe, …) unverzüglich entleert und gereinigt werden.

6.5.        Stehzeiten, resultierend aus Schäden an Maschinentechnik werden in den ersten 6 Stunden nicht akzeptiert.

6.6.        Bei Stellflächen, die im Eigentum von fremden Dritten sind (privat oder öffentlich), hat der Kunde für die entsprechende Genehmigung und Absicherung zu sorgen.

6.7.        Werden vorstehende Punkte nicht eingehalten, verpflichtet sich der Vertragspartner, sämtliche Kosten, die uns durch die Missachtung entstehen, zu tragen (insbesondere zusätzliche Frachtkosten).

Bei Nichteinhaltung der vorstehenden Punkte und allfällig daraus resultierenden Kosten aus Stehzeiten o.ä., akzeptieren wir keinerlei Ansprüche.

 

 

 

6.8.        Nach Beendigung der Arbeiten ist der Silo unverzüglich zur Abholung freizugeben.

Bei Schäden von Silo- oder Maschinentechnik werden Ersatzteile und Arbeitszeiten je angefangener ¼ Stunde mit EUR 27,50 exkl. MwSt. verrechnet. Allfällige Wegzeiten werden mit EUR 20,00 exkl. MwSt. pro angefangener ¼ Stunde verrechnet. Zusätzlich werden für jeden angefallenen Kilometer an Wegstrecken EUR 0,50 exkl. MwSt. verrechnet.

6.9.        Die Silo-Standgebühr wird auf 3 Wochen beschränkt. Ab der 4. Woche werden einmalig EUR 150,00 exkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Für jede weitere Woche EUR 50,00 exkl. MwSt.

 

7.           Lagertransport

7.1.        Eine freie und ungehinderte LKW-Zufahrt wird vorausgesetzt.

Für die Tragfähigkeit des Untergrundes der LKW-Zufahrt bzw. für die Entladung an einer intakten Entladerampe ist der Vertragspartner verantwortlich.

Die Entladung erfolgt durch den Empfänger. Die hierfür vorgesehene freie Entladezeit beträgt 60 Minuten. Darüber hinaus entstehende Mehrkosten durch Standzeiten etc., werden 1:1 dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

Mit Beginn der Entladetätigkeit durch den Empfänger haftet der Vertragspartner für sämtliche Beschädigungen oder Verlust an der gelieferten Ware.

7.2.        Werden vorstehende Punkte nicht eingehalten, verpflichtet sich der Vertragspartner, sämtliche Kosten, die uns durch die Missachtung entstehen, zu tragen.

7.3.        Transportschäden, Nässeschäden, Mengendifferenzen, etc. sind sofort bei der Übernahme durch den Vertragspartner schriftlich auf den Transportdokumenten zu vermerken und umgehend an Cemix zu melden, widrigenfalls eine Reklamation von uns nicht anerkannt wird.

 

8.           Baustellentransport (mit Kranentladung)

8.1.        Eine Kranentladung muss vorab auf der schriftlichen Bestellung bekanntgegeben werden. Die Kosten sowohl für Kranentladung als auch Hebebühne betragen EUR 12,00 je Palette (gültig ausschließlich auf die Gesamtbestellung).

8.2.        Eine freie und ungehinderte LKW – Zufahrt wird vorausgesetzt.

8.3.        Für die Tragfähigkeit des Untergrundes der LKW – Zufahrt und der Materialabstellfläche bzw. für die Gegebenheiten für eine ungehinderte Entladung mittels eines Kranfahrzeuges ist der Vertragspartner verantwortlich (z.B. keine Stromleitung in unmittelbarer Nähe).

8.4.        Die Entladung des Materials erfolgt durch den Kraftfahrer auf den ihm vom Vertragspartner zugewiesenen Materialstellplatz. Nach Abschluss der Entladetätigkeit haftet der Vertragspartner für sämtliche Beschädigungen an oder Verlust der Ware. Werden vorstehende Punkte nicht eingehalten, verpflichtet sich der Vertragspartner, sämtliche Kosten, die uns durch die Missachtung entstehen, zu tragen.

8.5.        Bei Vorkommnissen, die eine Verzögerung der Entladezeit zur Folge haben, welche nicht durch den Vertragspartner beeinflussbar sind, verpflichtet sich der Vertragspartner mit Cemix umgehend Kontakt aufzunehmen, widrigenfalls trägt der Vertragspartner jegliche Mehrkosten, die wir in Rechnung stellen werden.

8.6.        Transportschäden, Nässeschäden, Mengendifferenzen, Schäden, welche bei der Kranentladung entstanden sind, sind sofort bei der Übernahme durch den Vertragspartner schriftlich auf den Transportdokumenten zu vermerken und umgehend an uns zu melden, widrigenfalls eine Reklamation nicht anerkannt wird.

 

9.           Wärmedämmstoffverbundsysteme

Bestellvorlaufzeit bei Dämmstoffplatten beträgt mind. 1 Woche. Für alle Styropor- und Dämmstoffplatten gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Tagespreise.

Mindermenge Styropor- und Dämmstoffplatten: für Lieferungen unter 18 m³ wird eine Pauschale von EUR 90,00 exkl. MwSt. in Rechnung gestellt.

 

10.         Putzmuster

3 Stück Putzmuster je Baustelle werden von uns, ohne weitere Verrechnung, zur Verfügung gestellt. Jedes zusätzliche Putzmuster wird lt. tatsächlichem Aufwand verrechnet.

 

11.         Pastöse Deckputze und Farben

Die Preise der Deckputze und Farben beziehen sich auf die jeweils aktuelle CEMIX-Farbkarte. Preise anderer Farbwünsche auf Anfrage. Farbabweichungen von Putzmustern oder Farbkarten gegenüber den Originalprodukten sind möglich und sind seitens des Vertragspartners nicht beanstandbar. Wir empfehlen eine Musterfläche auf dem Originaluntergrund vor der Verarbeitung.

Rückgabe: ausschließlich weiße Putze (keine eingefärbten Putze) und Farben können zurückgenommen werden, wenn die Auslieferung nicht länger als 4 Wochen zurückliegt und die Gebinde einwandfrei, ungeöffnet und unbeschädigt sind.

Bestellvorlaufzeiten für pastöse Putze: 1 Woche.